Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2935 CH-UR

Artikel 16 Verordnung über die Anerkennung privater universitärer Hochschulen - Rechtsmittel

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 16 Verordnung über die Anerkennung privater universitärer Hochschulen · Rechtsmittel

1. Verfügungen nach dieser Verordnung können nach den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345) angefochten werden.

← Artikel 15 Verordnung über die Anerkennung privater universitärer Hochschulen Gegenstand Artikel 17 Verordnung über die Anerkennung privater universitärer Hochschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →