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10.2935 CH-UR

Artikel 14 Verordnung über die Anerkennung privater universitärer Hochschulen - Rechtsanspruch

Schlussbestimmungen
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Artikel 14 Verordnung über die Anerkennung privater universitärer Hochschulen · Rechtsanspruch

1. Diese Verordnung gibt keinen Rechtsanspruch auf Beiträge des Kantons.

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