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Artikel 6 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule - Inkrafttreten

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Artikel 6 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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