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Artikel 2 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule - Grundsatz der Unterstützung

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Artikel 2 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule · Grundsatz der Unterstützung

1. Der Kanton unterstützt den Betrieb des Instituts über eine Stiftung mit jährlichen Beiträgen.

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