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10.2923 CH-UR

Artikel 1 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule - Zweck

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Artikel 1 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule · Zweck

1. Diese Verordnung bezweckt die dauerhafte Etablierung und Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule mithilfe von jährlich wiederkehrenden Unterstützungsleistungen des Kantons Uri.

Zweck Artikel 2 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule →

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