10.2923
CH-UR
Artikel 1 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule - Zweck
Artikel 1 Verordnung über die Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule · Zweck
1. Diese Verordnung bezweckt die dauerhafte Etablierung und Führung des Urner Forschungsinstituts Kulturen der Alpen als Hochschule mithilfe von jährlich wiederkehrenden Unterstützungsleistungen des Kantons Uri.