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Artikel 6 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung - Freiheit von Lehre und Forschung

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Artikel 6 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung · Freiheit von Lehre und Forschung

1. Die Fachhochschule wahrt bei ihren Tätigkeiten ihre Unabhängigkeit sowie die Freiheit von Lehre und Forschung.

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