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Artikel 40 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung - Beitritt

Schlussbestimmungen
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Artikel 40 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung · Beitritt

1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Konkordatsrat des Zentralschweizer Fachhochschul-Konkordats vom 2. Juli 1999 (FHZ-Konkordat) gegenüber erklärt.

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