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Artikel 34 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung - Steuerfreiheit

Steuerung und Finanzierung
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Artikel 34 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung · Steuerfreiheit

1. Die Fachhochschule ist in den Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit.

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