10.2915
CH-UR
Artikel 34 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung - Steuerfreiheit
Steuerung und Finanzierung
Artikel 34 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung · Steuerfreiheit
1. Die Fachhochschule ist in den Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit.