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Artikel 23 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung - Fachhochschulleitung

Organe der Fachhochschule
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Artikel 23 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung · Fachhochschulleitung

1. Die Fachhochschulleitung trägt die operative Führungsverantwortung. Sie wirkt bei der Erarbeitung der Strategie mit und setzt diese um.

2. Organisation und Aufgaben der Fachhochschulleitung werden im Statut geregelt.

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