Artikel 22 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung - Zuständigkeiten des Fachhochschulrats
Artikel 22 Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung · Zuständigkeiten des Fachhochschulrats
1. Der Fachhochschulrat
a) ist verantwortlich für die Erfüllung des mehrjährigen Leistungsauftrags
b) überwacht die Qualität der Leistungen der Fachhochschule
c) regelt die Organisation der Fachhochschule und die Aufgaben der Fachhochschulleitung in einem Statut
d) stellt dem Konkordatsrat Antrag zu besonderen personalrechtlichen Bestimmungen
e) wählt die Fachhochschulleitung
f) stellt dem Konkordatsrat Antrag zum Entwicklungs- und Finanzplan, zum mehrjährigen Leistungsauftrag und zu den jährlichen Finanzierungsbeiträgen gemäss Artikel 28
g) verabschiedet das jährliche Budget zuhanden des Konkordatsrats
h) verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden des Konkordatsrats
i) nimmt zuhanden des Konkordatsrats Stellung zum Revisionsbericht
j) verabschiedet die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag zuhanden des Konkordatsrats
k) erlässt die notwendigen Reglemente
l) erfüllt die weiteren Aufgaben, die ihm durch diese Vereinbarung oder das Vollzugsrecht zugewiesen sind