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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Examinierende

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Artikel 5 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Examinierende

1. Examinierende sind in der Regel die Lehrpersonen, die im FMP-Lehrgang das Prüfungsfach unterrichtet haben.

2. Ist die Examinatorin oder der Examinator verhindert, bestimmt die Prüfungskommission auf Antrag des Rektorats der Mittelschule einen Ersatz.

3. Die Examinierenden reichen die schriftlichen Aufgaben gemäss Terminvorgabe beim Rektorat der Mittelschule zuhanden der Prüfungskommission ein.

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