10.2427
FMP
CH-UR
Artikel 33 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Rechtsmittel
Rechtsmittel und Inkrafttreten
Artikel 33 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen und Entscheide aufgrund dieses Reglements kann innert zehn Tagen seit der Zustellung schriftlich bei der Prüfungskommission Einsprache erhoben werden.
2. Verfügungen und Entscheide der Prüfungskommission können innert 20 Tagen seit der Eröffnung mit Verwaltungsbeschwerde beim Erziehungsrat angefochten werden.
3. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).