10.2427
FMP
CH-UR
Artikel 32 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Aufbewahrung der Prüfungsakten
Erteilung des FMP-Ausweises
Artikel 32 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Aufbewahrung der Prüfungsakten
1. Die Mittelschule bewahrt die Akten der Abschlussprüfungen während zehn Jahren im Schularchiv auf.