Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2427 FMP CH-UR

Artikel 32 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Aufbewahrung der Prüfungsakten

Erteilung des FMP-Ausweises
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Artikel 32 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Aufbewahrung der Prüfungsakten

1. Die Mittelschule bewahrt die Akten der Abschlussprüfungen während zehn Jahren im Schularchiv auf.

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