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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 30 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Wiederholung der Abschlussprüfungen

Erteilung des FMP-Ausweises
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Artikel 30 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Wiederholung der Abschlussprüfungen

1. Wer die Abschlussprüfungen nicht besteht oder davon ausgeschlossen wurde, kann sie einmal an der nächsten Prüfungssession wiederholen. In diesem Fall sind die Prüfungen in jenen Fächern abzulegen, in denen in der vorherigen Prüfungssession keine genügenden Abschlussnoten erreicht wurden.

2. Die Note der Fachmaturitätsarbeit wird übernommen.

3. Eine zweite Wiederholung der Abschlussprüfungen ist ausgeschlossen.

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