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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Prüfungsbehörde

Organisation
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Artikel 3 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Prüfungsbehörde

1. Prüfungsbehörde ist die Prüfungskommission des FMP-Lehrgangs.

2. Der Mittelschulrat wählt die Prüfungskommission. Sie besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und höchstens acht weiteren Mitgliedern.

3. Die Prüfungskommission beaufsichtigt die Durchführung der Abschlussprüfungen.

4. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Expertentätigkeit bei den Abschlussprüfungen

b) endgültiger Entscheid über den Ausstand von Expertinnen und Experten

c) Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten

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