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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 25 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Bewertung: mündliche Prüfungen

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Artikel 25 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Bewertung: mündliche Prüfungen

1. Die Examinierenden führen die mündlichen Prüfungen durch. Sie schlagen den Expertinnen und Experten die Bewertung vor.

2. Können sich die Examinierenden und die Expertinnen und Experten über die Bewertung nicht einigen, entscheidet das Mittel. Das Mittel wird mathematisch auf die nächste halbe oder ganze Note gerundet.

3. Die Expertinnen und Experten führen über den Verlauf der mündlichen Prüfungen ein Protokoll.

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