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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 24 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Bewertung: schriftliche Prüfungen

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Artikel 24 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Bewertung: schriftliche Prüfungen

1. Die schriftlichen Prüfungen werden von den Examinierenden korrigiert und bewertet.

2. Prüfungsergebnisse mit ungenügender Bewertung werden von einer zweiten Fachlehrperson gegengelesen.

3. Die bewerteten Prüfungsergebnisse werden der Prüfungskommission zur Genehmigung unterbreitet.

4. Können sich die Examinierenden und die Prüfungskommission über die Bewertung nicht einigen, entscheidet das Mittel. Das Mittel wird mathematisch auf die nächste halbe oder ganze Note gerundet.

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