Artikel 23 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement) - Prüfungsnoten
Artikel 23 FMP-Abschlussprüfungsreglement · Prüfungsnoten
1. Die Prüfungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet.
2. Das Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie der Fachmaturitätsarbeit wird in ganzen oder halben Noten ausgedrückt.
3. Durchschnittsnoten aus schriftlichen und mündlichen Noten werden mathematisch auf halbe oder ganze Noten gerundet.
4. Die Note im Fach Naturwissenschaften wird wie folgt berechnet: Zweimal die Note in Biologie (auf Zehntel gerundet) + Note in Chemie (auf Zehntel gerundet) + Note in Physik (auf Zehntel gerundet) geteilt durch vier. Die Durchschnittsnote wird mathematisch auf eine halbe oder ganze Note gerundet.
5. Die Note im Fach Sozialwissenschaften wird wie folgt berechnet: Note in Geschichte (auf halbe oder ganze Note gerundet) + Note in Geografie (auf halbe oder ganze Note gerundet) geteilt durch zwei. Die Durchschnittsnote wird mathematisch auf eine halbe oder ganze Note gerundet.