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10.2427 FMP CH-UR

Artikel 22 Reglement über die Abschlussprüfungen der Fachmaturität Pädagogik (FMP-Abschlussprüfungsreglement)

Fachmaturitätsarbeit
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Artikel 22 FMP-Abschlussprüfungsreglement

1. Mit der Fachmaturitätsarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabe selbstständig zu lösen und vorzustellen.

2. Die Fachmaturitätsarbeit muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verfasst und vorgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von einer oder mehreren Lehrpersonen begleitet.

3. Die Schulleitung erlässt dazu Ausführungsbestimmungen.

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