Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2425 FMS CH-UR

Artikel 6 Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS-Aufnahmereglement) - Voraussetzungen für die Aufnahme

Aufnahmeverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 6 FMS-Aufnahmereglement · Voraussetzungen für die Aufnahme

1. Voraussetzungen für die Aufnahme sind

a) bei einem Übertritt aus der Sekundarschule, der kooperativen oder integrierten Oberstufe mit Niveau A: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse oder

b) bei einem Übertritt aus der 3. Klasse des Gymnasiums: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse unter Anwendung der Regeln für die Promotion in der Sekundarschule nach Artikel 17 ff. des Promotionsreglements (RB 10.1135) und

c) das erfolgreiche Bestehen des Aufnahmeverfahrens

2. Wer in einem anderen Kanton die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt und das entsprechende Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden hat, wird in die FMS aufgenommen.

← Artikel 5 FMS-Aufnahmereglement Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS-Aufnahmereglement) - Gegenstand Artikel 7 FMS-Aufnahmereglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →