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10.2425 FMS CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS-Aufnahmereglement) - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 2 FMS-Aufnahmereglement · Grundsatz

1. Die FMS ist eine Vollzeitschule der Sekundarstufe II. Sie wird als Teilschule der Mittelschule geführt.

2. Die FMS vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert die Persönlichkeitsbildung durch Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz und bereitet auf nichtuniversitäre Studiengänge der Tertiärstufe vor.

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