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10.2425 FMS CH-UR

Artikel 12 Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS-Aufnahmereglement) - Übertritt

Aufnahmeverfahren
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Artikel 12 FMS-Aufnahmereglement · Übertritt

1. Bewerberinnen und Bewerber aus einer anderen FMS treten im Promotionsstand der abgebenden Schule in die FMS ein.

2. Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Schulen oder Ausbildungen der Sekundarstufe II können in die FMS übertreten. Die Schulleitung der Mittelschule bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für den Übertritt.

3. Der Übertritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.

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