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Artikel 5 Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri - Rechtsschutz

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Artikel 5 Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri · Rechtsschutz

1. Der Rechtsschutz richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen des Schulgesetzes (RB 10.1111) und der Schulverordnung (RB 10.1115).

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