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10.2420 CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri - Aufnahme aus ausserkantonalen Schulen

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Artikel 2 Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri · Aufnahme aus ausserkantonalen Schulen

1. Schülerinnen und Schüler aus einer anderen Maturitätsschule mit schweizerisch anerkannter Matura werden im Promotionsstand der abgebenden Schule in das Gymnasium aufgenommen.

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