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10.2418 PromRPRR CH-UR

Artikel 7 Reglement über die Promotion an der Kantonalen Mittelschule Uri (Promotionsreglement, PromR) (PRR) - Promotionsfächer: Grundsatz

Promotion
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Artikel 7 PRR · Promotionsfächer: Grundsatz

1. Die Noten in den promotionswirksamen Fächern (Promotionsfächern) entscheiden über den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse.

2. Alle Promotionsfächer haben unabhängig von der Zahl der Wochenstunden die gleiche Gewichtung.

3. Weicht das Zustandekommen der Noten von den Vorgaben der Prüfungsreglemente ab, entscheidet die Konferenz der Lehrpersonen über die Promotion.

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