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10.2418 PromRPRR CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Promotion an der Kantonalen Mittelschule Uri (Promotionsreglement, PromR) (PRR) - Noteneintrag

Zeugnis
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Artikel 5 PRR · Noteneintrag

1. Die Leistungen werden in allen Fächern beurteilt. Die Bewertung der Leistungen und der Eintrag ins Zeugnis erfolgt in ganzen und halben Noten mit Ziffern von 6 bis 1. Vorbehalten bleibt Artikel 6.

2. Die Noten des Zwischenzeugnisses sind die auf ganze oder halbe Noten gerundeten arithmetischen Mittel aller im Verlauf des ersten Semesters erreichten mündlichen und schriftlichen Leistungen.

3. Die Jahresnoten sind die auf ganze oder halbe Noten gerundeten arithmetischen Mittel aller während des ganzen Schuljahres erreichten mündlichen und schriftlichen Leistungen.

4. Eine Beurteilung gilt als genügend, wenn mindestens die Note 4 erreicht wird.

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