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10.2418 PromRPRR CH-UR

Artikel 4 Reglement über die Promotion an der Kantonalen Mittelschule Uri (Promotionsreglement, PromR) (PRR) - Abgabe

Zeugnis
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Artikel 4 PRR · Abgabe

1. Im Gymnasium werden jährlich zwei Zeugnisse abgegeben und zwar ein Zwischenzeugnis am Ende des ersten Semesters und ein Jahreszeugnis am Ende des Schuljahres.

2. Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erhalten am Ende des ersten Semesters ein Zwischenzeugnis.

3. Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Klasse des Gymnasiums erhalten am Ende des Schuljahres ein Jahreszeugnis.

4. In der 6. Klasse des Gymnasiums sind die Jahresnoten Bestandteil des Maturitätszeugnisses.

5. Bei Austritten während eines Semesters werden in der Regel nur Bestätigungen über den Schulbesuch abgegeben.

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