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10.2418 PromRPRR CH-UR

Artikel 13 Reglement über die Promotion an der Kantonalen Mittelschule Uri (Promotionsreglement, PromR) (PRR) - Klassenwiederholung

Promotion
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Artikel 13 PRR · Klassenwiederholung

1. Wer die Voraussetzungen für die Promotion nach Artikel 11 am Ende des Schuljahres nicht erfüllt, promoviert nicht und muss die Klasse wiederholen.

2. Während der sechsjährigen Gymnasialausbildung darf insgesamt nur zweimal eine Klasse wiederholt werden und zwar einmal im Verlauf der 1. bis 3. Gymnasialklasse und einmal im Verlauf der 4. bis 6. Gymnasialklasse.

3. Die gleiche Gymnasialklasse kann nur einmal wiederholt werden.

4. Absätze 2 und 3 kommen bei nicht bestandener Maturaprüfung nicht zur Anwendung.

5. ...

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