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10.2416 CH-UR

Artikel 8 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Koordinationsgruppe Maturaarbeit

Organisation
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Artikel 8 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Koordinationsgruppe Maturaarbeit

1. Die Schulleitung ernennt für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Maturaarbeit für jeweils zwei Jahre eine Koordinationsgruppe Maturaarbeit.

2. Die Koordinationsgruppe Maturaarbeit besteht aus einem Mitglied der Schulleitung und zwei bis vier Lehrpersonen.

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