10.2416
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Schulleitung
Organisation
Artikel 7 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Schulleitung
1. Die Schulleitung organisiert die Maturaarbeit.
2. Sie
a) legt insbesondere den Zeitplan mit den Terminen für die Vorbereitung und Durchführung der Maturaarbeit fest
b) genehmigt das Thema der Maturaarbeit
c) weist die Begleitperson sowie die Korreferentin bzw. den Korreferenten der Schülerin oder dem Schüler zu
d) bewilligt Ausnahmen und
e) erlässt die erforderlichen Weisungen