Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2416 CH-UR

Artikel 7 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Schulleitung

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (21 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 7 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Schulleitung

1. Die Schulleitung organisiert die Maturaarbeit.

2. Sie

a) legt insbesondere den Zeitplan mit den Terminen für die Vorbereitung und Durchführung der Maturaarbeit fest

b) genehmigt das Thema der Maturaarbeit

c) weist die Begleitperson sowie die Korreferentin bzw. den Korreferenten der Schülerin oder dem Schüler zu

d) bewilligt Ausnahmen und

e) erlässt die erforderlichen Weisungen

← Artikel 6 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri Zweck und Geltungsbereich Artikel 8 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →