10.2416
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Umfang und Form
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 6 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Umfang und Form
1. Die schriftliche Arbeit umfasst zwischen 3'500 und 7'000 Wörter.
2. Die Arbeitsergebnisse und -prozesse sind in schriftlicher Form festzuhalten.