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10.2416 CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Inhalt

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 5 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Inhalt

1. Die Schülerinnen und Schüler

a) stellen sich eine angemessene Aufgabe, definieren die Ziele der Arbeit und wählen ein sinnvolles methodisches Vorgehen

b) arbeiten über einen längeren Zeitraum selbstständig, teilen die zur Verfügung stehende Zeit ein und nutzen sie zielgerecht

c) setzen sich mit dem eigenen Vorgehen und der eigenen Arbeit kritisch auseinander

d) halten die Ergebnisse der Arbeit schriftlich fest und kommentieren die Arbeitsprozesse

e) präsentieren und erläutern die Arbeit sachkundig

2. Die Maturaarbeit ist ohne erhebliche finanzielle Aufwendungen und ohne Beizug zusätzlicher Personen zu erstellen.

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