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10.2416 CH-UR

Artikel 20 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
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Artikel 20 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Übergangsbestimmung

1. Für Schülerinnen und Schüler, die die Maturitätsprüfung vor dem Schuljahr 2019/20 ablegen, gilt das bisherige Recht.

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