10.2416
CH-UR
Artikel 16 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri - Vorgehen
Beurteilung
Artikel 16 Reglement über die Maturaarbeit an der Kantonalen Mittelschule Uri · Vorgehen
1. Die Begleitperson benotet die schriftliche Arbeit, den Arbeitsprozess und die Präsentation. Die schriftliche Arbeit und die Präsentation werden zusätzlich durch eine Korreferentin oder einen Korreferenten beurteilt.
2. Die Begleitperson und die Korreferentin bzw. der Korreferent legen die Note fest. Bei Meinungsverschiedenheiten der Benotung der schriftlichen Arbeit oder der Präsentation gilt das arithmetische Mittel.
3. Weicht die Benotung der schriftlichen Arbeit mehr als eine Note ab, holt die Schulleitung eine Drittmeinung ein. Massgebend ist in diesem Fall das arithmetische Mittel der drei Bewertungen.