10.2414
MPR
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Prüfungsleitung
Organisation
Artikel 4 MPR · Prüfungsleitung
1. Die Prüfungsleitung obliegt dem Rektorat. Es kann seine Aufgaben an seine Stellvertretung delegieren.
2. Das Rektorat orientiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das gesamte Verfahren der Maturitätsprüfung.