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10.2414 MPR CH-UR

Artikel 4 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Prüfungsleitung

Organisation
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Artikel 4 MPR · Prüfungsleitung

1. Die Prüfungsleitung obliegt dem Rektorat. Es kann seine Aufgaben an seine Stellvertretung delegieren.

2. Das Rektorat orientiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das gesamte Verfahren der Maturitätsprüfung.

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