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10.2414 MPR CH-UR

Artikel 37 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Artikel 37 MPR · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Absatz 2 bleibt vorbehalten.

2. Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe h tritt am 1. August 2003 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für Artikel 31 Ingress und Artikel 33 Buchstabe f nicht zehn, sondern neun Maturitätsfächer.

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