10.2414
MPR
CH-UR
Artikel 35 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR)
Rechtsmittel
Artikel 35 MPR
1. Gegen Verfügungen und Entscheide aufgrund dieses Reglements kann innert zehn Tagen seit der Zustellung schriftlich bei der Maturitätskommission Einsprache erhoben werden.
2. Gegen Verfügungen und Entscheide der Maturitätskommission kann innert zwanzig Tagen seit der Eröffnung Verwaltungsbeschwerde beim Mittelschulrat erhoben werden.
3. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).