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10.2414 MPR CH-UR

Artikel 34 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Aufbewahrung der Prüfungsakten

Erteilung der Maturität
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Artikel 34 MPR · Aufbewahrung der Prüfungsakten

1. Die Mittelschule bewahrt die Akten der Maturitätsprüfungen während 10 Jahren im Schularchiv auf.

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