10.2414
MPR
CH-UR
Artikel 34 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Aufbewahrung der Prüfungsakten
Erteilung der Maturität
Artikel 34 MPR · Aufbewahrung der Prüfungsakten
1. Die Mittelschule bewahrt die Akten der Maturitätsprüfungen während 10 Jahren im Schularchiv auf.