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10.2414 MPR CH-UR

Artikel 33 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Maturitätsausweis

Erteilung der Maturität
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Artikel 33 MPR · Maturitätsausweis

1. Der Maturitätsausweis enthält

a) die Aufschriften «Schweizerische Eidgenossenschaft» sowie «Kanton Uri»

b) den Vermerk «Maturitätsausweis, ausgestellt nach den Erlassen des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995»

c) den Namen «Kantonale Mittelschule Uri»

d) den Namen, Vornamen, Heimatort (für Ausländerinnen und Ausländer: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers

e) die Angabe der Zeit, während der die Inhaberin oder der Inhaber die Mittelschule besucht hat

f) * die Noten der Maturitätsfächer gemäss Artikel 30 Absatz 1

g) * das Thema und die Gesamtnote der Maturaarbeit

h) die Note für das eidgenössisch vorgeschriebene Fach Sport

i) die Unterschrift der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors und der Rektorin oder des Rektors der Kantonalen Mittelschule Uri

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