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10.2414 MPR CH-UR

Artikel 30 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Maturitätsfächer

Erteilung der Maturität
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Artikel 30 MPR · Maturitätsfächer

1. Die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit bilden die Maturitätsfächer.

2. Grundlagenfächer sind

a) Deutsch

b) Französisch oder Italienisch

c) Englisch

d) Mathematik

e) Biologie

f) Chemie

g) Physik

h) * Geschichte

i) Geographie

j) Bildnerisches Gestalten oder Musik

k) Philosophie

3. Als Schwerpunktfächer können alle im Kanton der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (SR 413.11) aufgelisteten Fächer angeboten werden.

4. Als Ergänzungsfächer können alle im Kanton der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (SR 413.11) aufgelisteten Fächer angeboten werden.

4a Zusätzlich ist eine Einführung in Wirtschaft und Recht obligatorisch.

5. Die Schwerpunktfächer und die Ergänzungsfächer werden nur geführt, wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler dafür anmelden. Niemand kann beanspruchen, dass sie oder er ein solches Fach tatsächlich besuchen kann.

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