10.2414
MPR
CH-UR
Artikel 24 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Bewertung: schriftliche Prüfungen
Benotung der Prüfungen
Artikel 24 MPR · Bewertung: schriftliche Prüfungen
1. Die für die Klasse zuständige Fachlehrperson ist verantwortlich für die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfung. Befindet sich die Fachlehrperson im Ausstand oder kann ihre Funktion aus einem andern Grund nicht wahrnehmen, so übernimmt die von der Maturitätskommission auf Antrag des Rektorats bestimmte Stellvertretung diese Aufgabe.
2. Jede schriftliche Prüfung wird vom Mitglied der Maturitätskommission, welches an der entsprechenden mündlichen Prüfung als Expertin oder Experte eingesetzt wird, kontrolliert.
3. Die bewerteten Prüfungsergebnisse werden der Maturitätskommission zur Genehmigung unterbreitet.