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10.2414 MPR CH-UR

Artikel 20 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Prüfungsabnahme

Mündliche Prüfungen
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Artikel 20 MPR · Prüfungsabnahme

1. Die Prüfungen werden von der zuständigen Examinatorin oder vom zuständigen Examinator im Beisein von mindestens einem Mitglied der Maturitätskommission abgenommen.

1a. Das Mitglied der Maturitätskommission erstellt Handnotizen über den Prüfungsablauf.

2. In Fächern, die von zwei Lehrpersonen unterrichtet werden, haben beide bei der mündlichen Prüfung mitzuwirken. Vorbehalten bleibt Absatz 3.

3. Beim Schwerpunktfach «Physik und Anwendungen der Mathematik (PAM)» wird einzig das Fach «Physik» mündlich geprüft.

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