10.2414
MPR
CH-UR
Artikel 19 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Aufsicht
Schriftliche Prüfungen
Artikel 19 MPR · Aufsicht
1. Die Kandidatinnen und Kandidaten stehen während der schriftlichen Prüfungen unter Aufsicht.
2. Die Aufsichtspersonen führen über den Verlauf der Prüfungen ein Protokoll.
3. Das Rektorat bestimmt die Aufsichtspersonen.