Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2414 MPR CH-UR

Artikel 19 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Aufsicht

Schriftliche Prüfungen
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Artikel 19 MPR · Aufsicht

1. Die Kandidatinnen und Kandidaten stehen während der schriftlichen Prüfungen unter Aufsicht.

2. Die Aufsichtspersonen führen über den Verlauf der Prüfungen ein Protokoll.

3. Das Rektorat bestimmt die Aufsichtspersonen.

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