Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2414 MPR CH-UR

Artikel 13 Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Hilfsmittel

Durchführung der Prüfungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 13 MPR · Hilfsmittel

1. Die Maturitätskommission bestimmt auf Antrag der zuständigen Fachlehrperson die erlaubten Hilfsmittel.

← Artikel 12 MPR Reglement über die Maturitätsprüfungen an der Kantonalen Mittelschule Uri (MPR) - Gegenstand Artikel 14 MPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →