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10.2406 CH-UR

Artikel 6 Reglement über die bilinguale Maturität an der Kantonalen Mittelschule Uri - Anforderungen an die Lehrpersonen

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Artikel 6 Reglement über die bilinguale Maturität an der Kantonalen Mittelschule Uri · Anforderungen an die Lehrpersonen

1. Lehrpersonen, die Fächer der bilingualen Maturität unterrichten, müssen sich ausweisen über

a) einen Hochschulabschluss im betreffenden Fach

b) einen Abschluss im Höheren Lehramt

c) ein Sprachdiplom Niveau C2 in Englisch gemäss «Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen für Sprachen» (GER)

d) eine methodisch-didaktische Ausbildung in bilingualem Unterrichten

2. Übergangsbestimmung: Die unterrichtende Lehrperson muss den Nachweis gemäss Absatz 1 Buchstabe c spätestens bis zum Abschluss des ersten Schulklassenzyklus ausweisen.

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