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Artikel 6 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Gymnasium

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Artikel 6 Mittelschulverordnung · Gymnasium

1. Das Gymnasium schliesst in der Regel an das Ende der Primarstufe an und dauert sechs Schuljahre. Für Schülerinnen und Schüler mit ausreichenden Fähigkeiten ist die Durchlässigkeit zwischen Oberstufe und Gymnasium im 1. und 2. Jahr der Sekundarstufe I gewährleistet.

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