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Artikel 41 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Artikel 41 Mittelschulverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum.

2. Der Regierungsrat bestimmt, wann sie in Kraft tritt. Er kann sie schrittweise in Kraft setzen.

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