Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2401 CH-UR

Artikel 28 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Besondere Aufgaben: in personeller Hinsicht

Schulinstanzen - Organe der Schule - Mittelschulrat
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Artikel 28 Mittelschulverordnung · Besondere Aufgaben: in personeller Hinsicht

1. Der Mittelschulrat hat

a) dem Regierungsrat den Anstellungsantrag für das Rektorat zu stellen

b) die Vertretung der Schule in innerkantonale und interkantonale Kommissionen zu wählen

c) * auf Antrag der Schulleitung, mit Ausnahme der Mitarbeitenden des Hauswartsdienstes, die Mitarbeitenden von Verwaltung und Sekretariat anzustellen

d) die Zuweisung der Sonderaufgaben zu genehmigen

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