10.2401
CH-UR
Artikel 28 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Besondere Aufgaben: in personeller Hinsicht
Schulinstanzen - Organe der Schule - Mittelschulrat
Artikel 28 Mittelschulverordnung · Besondere Aufgaben: in personeller Hinsicht
1. Der Mittelschulrat hat
a) dem Regierungsrat den Anstellungsantrag für das Rektorat zu stellen
b) die Vertretung der Schule in innerkantonale und interkantonale Kommissionen zu wählen
c) * auf Antrag der Schulleitung, mit Ausnahme der Mitarbeitenden des Hauswartsdienstes, die Mitarbeitenden von Verwaltung und Sekretariat anzustellen
d) die Zuweisung der Sonderaufgaben zu genehmigen