Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2401 CH-UR

Artikel 27 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Besondere Aufgaben: in schulpolitischer Hinsicht

Schulinstanzen - Organe der Schule - Mittelschulrat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 27 Mittelschulverordnung · Besondere Aufgaben: in schulpolitischer Hinsicht

1. Der Mittelschulrat hat

a) das Leitbild für die Schule zu erlassen

b) die Prüfungsreglemente zu erlassen

c) die Richtlinien für die Fort- und Weiterbildung der Lehrpersonen festzulegen

d) die Schulversuche zu bewilligen

← Artikel 26 Mittelschulverordnung Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Gegenstand und Zweck Artikel 28 Mittelschulverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →