Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.2401 CH-UR

Artikel 26 Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Allgemeine Aufgaben

Schulinstanzen - Organe der Schule - Mittelschulrat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 26 Mittelschulverordnung · Allgemeine Aufgaben

1. Der Mittelschulrat sorgt für eine erfolgreiche und zeitgemässe Führung und Entwicklung der Mittelschule.

2. Er beaufsichtigt die übrigen Schulorgane.

3. Darüber hinaus hat er

a) in schulischen Belangen zu entscheiden, soweit der Entscheid nicht ausdrücklich einer andern Behörde zugewiesen ist

b) allgemeine Weisungen gegenüber der Schule zu erlassen

c) Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung und -förderung der Schule festzulegen

d) alle weiteren Aufgaben zu erfüllen, die ihm diese Verordnung überträgt

← Artikel 25 Mittelschulverordnung Verordnung über die Kantonale Mittelschule Uri (Mittelschulverordnung) - Gegenstand und Zweck Artikel 27 Mittelschulverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →